Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Audi A7 Sportback Ausführungen, für die HMS-Tuning eine Leistungssteigerung anbietet.
Motorauswahl - Diesel
Fahrzeug |
Motor Typ |
Hubraum |
Serienwerte |
|
A7 Sportback |
3.0 TDI Bi Turbo |
2967 ccm |
313 PS / 230 kW |
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A7 Sportback |
3.0 TDI V6 |
2967 ccm |
245 PS / 180 kW |
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Motorauswahl - Benzin
Fahrzeug |
Motor Typ |
Hubraum |
Serienwerte |
|
A7 Sportback |
3.0 TFSI (Stufe 1) |
2995 ccm |
310 PS / 228 kW |
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A7 Sportback |
3.0 TFSI (Stufe 2) |
2995 ccm |
333 PS / 245 kW |
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A7 Sportback |
S7 4.0 TFSI |
3993 ccm |
420 PS / 309 kW |
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- Wichtige Hinweise:
Der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) in Deutschland gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eine Bestätigung nach § 22 Abs. 1 S. 5StVZO erteilt wird. Der Betrieb eines Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ohne Betriebserlaubnis gem. § 3 Pflichtversicherungsgesetz führt dazu, dass der Haftpflichtversicherung im Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet ist. Der Betrieb eines Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ohne ausreichende Versicherungsschutz in Deutschland stellt eine Straftat dar. Der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) führt dazu, dass die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer sowie die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller für die vom Chip-Tuning betroffenen Teile entfallen können. Der Einbau eines Chip-Tunings kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen dies ist im Einzelnen mit der Versicherung zu klären.