Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Audi TT 8J Ausführungen, für die HMS-Tuning eine Leistungssteigerung anbietet.
Motorauswahl - Diesel
Fahrzeug |
Motor Typ |
Hubraum |
Serienwerte |
|
TT 8J |
2.0 TDI CR |
1968 ccm |
170 PS / 125 kW |
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Motorauswahl - Benzin
Fahrzeug |
Motor Typ |
Hubraum |
Serienwerte |
|
TT 8J |
1.8 TFSI |
1798 ccm |
160 PS / 118 kW |
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TT 8J |
2.0 TFSI |
1984 ccm |
200 PS / 147 kW |
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TT 8J |
2.0 TFSI |
1984 ccm |
211 PS / 155 kW |
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TT 8J |
3.2 V6 |
3189 ccm |
250 PS / 184 kW |
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TT 8J |
RS 2.5 TFSI |
2480 ccm |
340 PS / 250 kW |
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TT 8J |
S 2.0 TFSI |
1984 ccm |
272 PS / 200 kW |
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- Wichtige Hinweise:
Der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) in Deutschland gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eine Bestätigung nach § 22 Abs. 1 S. 5StVZO erteilt wird. Der Betrieb eines Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ohne Betriebserlaubnis gem. § 3 Pflichtversicherungsgesetz führt dazu, dass der Haftpflichtversicherung im Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet ist. Der Betrieb eines Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ohne ausreichende Versicherungsschutz in Deutschland stellt eine Straftat dar. Der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) führt dazu, dass die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer sowie die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller für die vom Chip-Tuning betroffenen Teile entfallen können. Der Einbau eines Chip-Tunings kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen dies ist im Einzelnen mit der Versicherung zu klären.